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AGB
Hier können Sie sich die AGBs runterladen

Second Hand - Kommission wie funktioniert das:
Privatkunden bringen gut erhaltene Ware im Laden vorbei. Das Jutta`s Oase - Team
schaut die angebotenen Artikel gründlich durch und wählt daraus aus was noch weiterverkauft werden kann.
Der Preis wird nach Absprache mit dem Einlieferer, durch das Jutta`s Oase - Team festgelegt.
Für ca. drei Monate bietet Jutta`s Oase die Ware zum Verkauf an. Danach wird die Ware durch den Kunden wieder abgeholt oder wird kreativen Einrichtungen übergeben.
Artikel die Jutta`s Oase entgegennimmt werden in einem Kommissionsvertrag aufgelistet.
Bei Verkauf der Ware bekommt der Einlieferer den vereinbarten Betrag in bar ausgezahlt.
Welche Artikel werden in Kommission genommen:
Gut erhaltene Baby - und Kinderbekleidung, Umstandsmode, Damenmode, Herren- und Sportbekleidung in allen Größen und Marken, Accessoires und Schuhe, wie auch No Name Artikel sind erwünscht.
Kommissionsvertrag
Einlieferungen / Annahmen:
Second - Hand - Annahmen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.
Die einzelnen Einlieferungen werden mit einer Kunden - und Artikelnummer versehen.
Des weiteren werden ein Waren - und Kundenstammblatt angelegt.
Eine Kopie von der Auflistung der Ware erhält der Einlieferer.
Der Einlieferer versichert, dass die von Ihm angebotene Ware sein Eigentum und keine
Plagiate sind.
Die Ware sollte modern, gepflegt, sauber und gebügelt sein.
Nicht einwandfreie Ware wird nicht angenommen.
Preisgestaltung
Die Festlegung der Preise erfolgt nach Absprache, mit dem Einlieferer, durch das
Jutta`s Oase - Team nach Sichtung der Ware.
Der Einlieferer erhält 50%, 50% verbleiben bei Jutta`s Oase, im Auszeichnungspreis
sind 19% Mehrwertsteuer enthalten.
Auszahlungen
Der Einlieferer erhält den vereinbarten Kundenanteil nur von den Artikeln die auch
tatsächlich verkauft wurden. Jeder Einlieferer hat die Möglichkeit die Auszahlung in bar
zu erhalten oder mit Einkäufen verrechnen zu lassen.
Der Einlieferer hat die Verpflichtung spätestens nach einem viertel Jahr nach der Einlieferung sich nach dem Verkaufsstand bzw., nach dem Auszahlungsstand zu erkundigen. Kommt er dem nicht nach, gehen die verbleibenden Auszahlungen nach zwei Jahren aus steuerlichen Gründen in die Verjährung.
Artikelrückgabe / Artikelspende
Bei Abgabe der Ware wird gleich ein verbindlicher Abholtermin genannt.
Alle nicht abgeholten Artikel gehen nach einer zweiwöchentlichen Übergangsfrist in die Kleiderspende.
Alle eingegebenen Artikel können nicht während der Kommissionszeit aussortiert und abgeholt werden.
Artikelhaftung
Für Beschädigungen oder Diebstahl, an den Artikeln, wird keinerlei Gewährleistung übernommen.
Jutta`s Oase haftet auch nicht bei Einbruchdiebstahl, Feuer, Vandalismus oder sonstigen
Schäden höherer Gewalt.
Mit der Abgabe der Kommissionsware gelten diese Vereinbarungen als akzeptiert.
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